Planfeststellungsbeschluss

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Der folgende Artikel dient zur Kurzdarstellung des Planfeststellungsbeschluss des BER (ehemalig BBI) aus dem Jahre 2004 ( Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld AZ: 44/1-6441/1/101)[1][2].

In dem Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6) findet in dem Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung" (Seite 57 ff) eine zeitliche Abfolge und eine grobe Erläuterung der Zusammenhänge.


Inhaltsverzeichnis

Dokumente zum Planfesstellungsbeschluss

Anhörungsverfahren:

Planfestellungsbeschluss:

Webseiten zum Thema Planfeststellungsbeschluss Flughafen Berlin-Schönefeld

Chronik zum Planfestellungsbeschluss Flughafen Berlin-Schönefeld (BER)


  • 16.12.1991 - Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz tritt in Kraft (befristet bis 1996)
  • 02.03.1998 - LEP eV (Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEP eV)) tritt in Kraft
  • 1998 - „Scoping-Termin“; verschiedene Akteure beraten über den Untersuchungsrahmen der erforderlichen Umweltuntersuchung[3]
  • 18. März 1999: Der Landesentwicklungsplan Standortsicherung Flughafen (Schönefeld) (LEP SF) wird verabschiedet[4]
  • Ende 1999 - Frist für Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz läuft ab
  • Ende 1999 - Planfeststellungsantrag von Flughafengesellschaft und der Deutschen Bahn wird an das Brandenburger Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen überstellt[5]
  • 2000 - öffentliche Ausslage der Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss
  • 20.06.2000 - SYNÖK-Institut: Pressemitteilung Die Antragsunterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung zum Planfeststellungsverfahren für den Flughafenausbau Berlin-Schönefeld sind nicht verfahrensgeeignet. Prof. Dr. Arnim Bechmann (SYNÖK-Institut Barsinghausen) fordert eine Unterbrechung des Planfeststellungsverfahren für den Flughafenausbau Berlin-Schönefeld bis eine verfahrenstaugliche Antragsunterlage erstellt ist. [1]
  • 03/2001 - BVBB e.V. sammelt 130 000 Einwendungen in Vorbereitung auf das Anhörungsverfahren[6][7]
  • 23.04.2001 - beginn der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sowie der Einwender/innen [8][9]
  • 12.03.2001 - Focus (11/2001): Airport in der Warteschleife; Mit dem größten Anhörungsverfahren Deutschlands beginnt die heiße Phase des Großflughafens Schönefeld [2]
  • 28.05.2001 - Spiegel: BÜRGERPROTEST; Störfeuer und Nebelbomben; Diese Woche beginnt die Anhörung zum geplanten Berliner Großflughafen - ein Mammutereignis mit angekündigtem Zoff, juristischen Fallstricken und ungewissem Ausgang. [3]
  • 29.08.2001 - SYNÖK-Institut: Pressemitteilung Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau Berlin-Schönefeld „So wie immer – geht’s nimmer“ [4]
  • 08/2001 - LEP eV wird vom Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder für ungültig erklärt [10]
  • 09/2001 - Die Anhörung im Planfeststellungsverfahren werden abgeschlossen[11]
  • 14.06.2002 - Bericht der Anhörungsbehörde wird an Brandenburger Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr überstellt [12]
  • 14.06.2002 - Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens, Anhörungsverfahren für das Vorhaben ,,Ausbau des Flughafens Berlin Schönefeld“, Aktenzeichen 6441 /l [5]
  • 2003 Flughafengesellschaft muss eine „Standortunterlage“ nachreichen, da "keine Untersuchung zu Standortalternativen vorgenommen wurde" [13]
  • 22.03.2003 - Vermerk von Gaentzsch „Planfeststellungsverfahren Flughafen Schönefeld; Übersicht über vom Vorhabenträger geprüfte Standortalternativen, § 6 Abs. 3 Nr. 5 UVPG“;[14]
  • 17.04.2003 - Standortunterlage der FBS[15]
  • 27.08.2003 - LEP eV: Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Aktenzeichen: 3 D 5/99.NE; Die Festlegung Z 6.5.1 der Anlage zur Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEP eV) vom 2. März 1998 (GVBl. II S. 186) ist nichtig [16]
  • 03.03.2004 - Zweites Anhörungsverfahren[17]
  • 13.08.2004 - 44/1-6441/1/101 Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld
  • 10.02.2005 - OVG Brandenburg, Urteil; 3 D 104/03 .NE [6]
  • 10.02.2005 - Soland: OLG für das Land Brandenburg: Unwirksamkeit des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung [tt_news=45529]
  • 15.02.2005 - OVG Brandenburg, Pressemitteilung Der 3. Senat des OVG Brandenburg hat dem Normenkontrollantrag von vier Gemeinden gegen den Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung - LEP FS - stattgegeben. [7]
  • 11.02.2005 - Berliner Zeitung: FLUGHAFEN - Gericht erklärt Landesentwicklungsplan zu Schönefeld für unwirksam. Weiterer Erfolg für Airport-Gegner. Berlin und Potsdam geben sich gelassen. Ein schwerer Rückschlag [8]
  • 14.04.2005 - Spiegel: Baustopp für Schönefeld: Zeitplan für Hauptstadt-Airport steht auf der Kippe; Nach dem gerichtlichen Ausbaustopp für den neuen Hauptstadtflughafen Berlin-Schönefeld muss die Betreibergesellschaft den Zeitplan überprüfen. [9]
  • 14.04.2005 - Mitteldeutsche Zeitung: Mitteldeutsche Zeitung: Baustopp in Schönefeld ohne Auswirkungen auf Flughafen Leipzig/Halle [10]
  • 14.04.2005 - Shrot News: Baustopp in Berlin-Schönefeld: Eilanträge von Anwohnern erfolgreich [11]
  • 11.01.2006 - Stern: Hauptstadt-Flughafen Letzte Instanz Leipzig [12]
  • 01.02.2006 - Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung, Nr. 6/2006: Keine Terminsverlegung im Schönefeldverfahren (BVerwG 4 A 1001.04; BVerwG 4 A 1073.04; BVerwG 4 A 1075.04; BVerwG 4 A 1078.04) [13]
  • 16.03.2006 - Bundesverwaltungsgericht; BVerwG 4 A 1075.04; Leitsatz: Die Wahl des Standorts für einen internationalen Verkehrsflughafen ist vorrangig eine raumordnerische Entscheidung. [14] [15]
  • 16.03.2006 - Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung, Nr. 15/2006: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld ? aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (BVerwG 4 A 1001.04; BVerwG 4 A 1073.04; BVerwG 4 A 1075.04; BVerwG 4 A 1078.04) [16]
  • 16.03.2006 - Der BVBB e.V. scheitert in der Klage gegen den Flughafenstandort; "Klagen bezüglich Lärmschutz und Nachtflugbetrieb hatten hingegen Erfolg"[18]
  • 16.03.2006 - Spiegel: Berliner Airport: Großflughafen genehmigt, Nachtflüge verboten [17]
  • 28.04.2006 - airliners.de: Baustopp für Ausbau des Flughafens Schönefeld aufgehoben [18]
  • 29.04.2006 - Morgenpost: Baustopp für Schönefeld aufgehoben; Die Bauarbeiten für den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg International (BBI) werden laut Berliner Flughäfen im zweiten Halbjahr 2006 beginnen [19]
  • 19.06.2006 - Berliner Zeitung: FLUGHAFEN-URTEIL - Schriftliche Begründung der Leipziger Richter liegt vor. Wirtschaft reagiert überwiegend optimistisch - Politik hält sich zurück. Ein steiniger Weg [20]
  • 06/2006 - Planergänzungsverfahren wird eingeleitet [19]
  • 20.02.2008 - Bundesverfassungsgericht; 1 BvR 2722/06 [21]
  • 20.02.2008 - Bundesverfassungsgericht; 1 BvR 2389/06 [22]
  • 14.03.2008 - Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 31/2008; Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau Berlin-Schönefeld erfolglos [23]
  • 01/2009 - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung: Landes Raumordnungsbericht 2008 [24]
  • 19.01.2009 - Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft: Gemeinsames Strukturkonzept Flughafenumfeld Berlin Brandenburg International [25]
  • 16.02.2009 bis 02.03.2009 - Auslage der Planänderungen im Hinblick auf die Anspruchsberechtigung für Maßnahmen des Lärmschutzes [20]
  • 20.10.2009 - Planergänzungsbeschluss [21]
  • 08.03.2012 - BBB TV: BBI 21 Bürgerdialog am 08.03.2012; Umwelttbundesamt: “Der Standort Schönefeld ist ungeeignet” [27]
  • 02.04.2012 - FBI, Pressemitteilung: FBI bringt Bürgerantrag zum „Gewässermonitoring jetzt“ auf den Weg / 1.000 Unterschriften zurMessung von BER-Schadstoffen in Köpenick erforderlich [28]
  • 22.05.2012 - BBB TV: Wir wollen die Akten sehen!; Alle, außer die Bürger, haben von Anfang an gewusst, dass man BER nur mit abknickenden Abflugrouten betreiben kann. Der Planfeststellungsbeschluss sieht geradeaus führende Routen vor. Er wurde also vorsätzlich unter falschen Voraussetzungen gefasst. Die Bürgerinitiative Kleinmachnow hat gerichtlich Akteneinsicht beim BER erzwungen, um die Lüge zu beweisen. Werden wir die Akten zu sehen bekommen? [29]
  • 03.06.2012 - TAZ: Debatte um Berlins Flughäfen; Die große Luftnummer; Sperenberg wurde immer wieder als Alternativ-Standort für den Großflughafen genannt. Nun fordern Brandenburger Politiker, dort eine Landebahn zu bauen, wenn es in Schönefeld zu eng werden sollte. Ein Besuch. [30]
  • 04.06.2012 - FBI, Pressemitteilung: EU bekommt Arbeit mit Berlin: Allianz gegen den Flughafen-Größenwahn erhält Verstärkung; Berlin. Pünktlich zum Internationalen Tag der Umwelt tritt nach der GRÜNEN LIGA nun auch der NABU Berlin der EU-Beschwerde gegen den Desaster-Airport bei. [31]
  • 08.06.2012 - BISS Rangsdorf e.V.: NABU reicht Klage gegen BER-Flugrouten ein; Verträglichkeit für EU-Vogelschutzgebiet am Rangsdorfer See nicht geprüft [32]
  • 15.06.2012 Die Grünen: Flugroutentäuschung bei BER-Planung belegt [33]
  • 30.06.2012 - Bürgerinitiative Kleinmachnow: Vor der Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig:Lügengebäude der BER-Planfeststellung zusammengebrochen [34]
  • 22.09.2012 - Berliner Morgenpost: Im Streit um die Flugrouten schaltet sich Brüssel ein; Die Kläger geben ihren Widerstand gegen die Flugrouten nicht auf. Auch eine erste Anwohnerin aus Tegel fordert nun Schallschutz. [35]
  • 24.09.2012 - airliners.de: EU schaltet sich in BER-Flugrouten-Streit ein; Die EU-Kommission hat sich laut einem Medienbericht in den Flugrouten-Streit am künftigen Hauptstadtflughafen BER eingeschaltet. Die Kommission prüfe eine Stellungnahme der deutschen Behörden. [36]
  • 14.10.2012 - Wirtschaftswoche: Verkorkste Verkehrspolitik; Deutschland im Flughafen-Wahn; Die Bundesrepublik hat zu viele Flughäfen. Das liegt vor allem an der verkorksten Verkehrspolitik: Denn über neue Airports entscheiden Landespolitiker. Und die haben meist nur ihre Region im Blick. Ein Ortsbesuch. [37]

http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/flughafen-berlin-brandenburg-neue-brandschutzprobleme---ber-eroeffnung-gefaehrdet,11546166,20840776.html

  • 16.10.2012 - MAZ: Wildauer Vorschlag „unsolidarisch“; Gosen-Neu Zittau gegen Flugrouten-Antrag; Der Vorschlag der Gemeinde Wildau für Starts und Landungen auf dem künftigen Großflughafen in Schönefeld ist von der Gemeinde Gosen-Neu Zittau im Nachbarkreis Oder-Spree scharf abgelehnt worden [38]
  • 04.11.2012 - Berliner Morgenpost: BER-Flugrouten betreffen bis zu 1,5 Millionen Berliner; Laut einer Bürgerinitiative werden doch mehr Anwohner vom Fluglärm betroffen sein als gedacht. Und auch das Thema Nachtflüge sorgt für Unmut. [39]
  • 04.11.2012 - BZ: Flughafen BER; Das sind die wahren Flugrouten über Berlin; Neue BER-Karten zeigen: Fast der gesamte Südwesten Berlins ist ein möglicher Korridor für laute Jets. [40]
  • 05.11.2012 - Frankfurter Rundschau: Lärmbelästigung am BER; Flugrouten sorgen wieder für Streit [41]

Auszüge aus dem Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004, 44/1-6441/1/101

Inhaltsübersicht

Inhalt (3) - BAND I
Abkürzungen, Maßeinheiten (37)

A Verfügung (57)

I Feststellung der Pläne (57)
1 Flugbetriebsflächen (57)
2 Bauliche Anlagen und Grünordnung (59)
3 Äußere Verkehrsanbindung Straßen (59)
4 Verkehrsanbindung Schiene (64)
5 Ausbauplanung Wasser (74)
6 Flugbetriebsstoffversorgung (82)
7 Sonstige Äußere Ver- und Entsorgungsleitungen (83)
8 Verlegung von Versorgungsleitungen (83)
9 Grunderwerb (86)
10 Grunderwerbsverzeichnis: (93)
11 Bauwerkverzeichnisse: (93)
12 Landschaftspflegerischer Begleitplan (93)
13 Rodeplan (95)
14 Pläne zur Erläuterung (97)
II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen (97)
1 Flugbetriebsflächen (97)
2 Auflagen zur Funktionsfähigkeit (98)
3 Plan der baulichen Anlagen (100)
4 Bauschutzbereich und Anpassung der Flughafengenehmigung (104)
5 Lärm (104)
6 Auflagen zur Luftreinhaltung (111)
7 Auflagen zur Vermeidung und Minderung sonstiger Auswirkungen (111)
8 Auflage Immissionsschutzbericht (112)
9 Naturschutz und Landschaftspflege (113)
10 Straßen und Wege (126)
11 Auflagen Schienenanbindung (130)
12 Wasserrechtliche Regelungen (132)
13 Betriebe (179)
14 Abfall (179)
15 Auflagen zu Altlasten, Altlastenverdachtsflächen (181)
16 Versorgungsleitungen (191)
17 Denkmalschutz (196)
18 Grundstücke (198)
19 Bauphase (Grundsätze) (198)
III Zusagen der Träger des Vorhabens (202)
1 Verringerung vorhabensbedingter Beeinträchtigungen während der Bauphase (202)
2 Altlasten (202)
3 Grundstückserschließung (203)
4 Temporär genutzte Flächen (203)
5 Fernseh- und Rundfunkempfang (203)
6 Eigenwasserversorgung (203)
7 LBP (203)
8 Digitale Daten für Kompensationskataster (203)
9 Rodeplan und Forstwirtschaft (204)
10 Sonstige Zusagen (204)
IV Entscheidungen über Anträge und Einwendungen (204)

B Sachverhalt (205)

I Geschichte des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld 1934 bis 2004 (205)
1 Werksflugplatz der Henschel-Flugzeugwerke AG (1934 bis 1945) (205)
2 Flugplatz der Roten Armee (1945 bis 1955) (208)
3 Zentralflughafen der DDR (1955 bis 1989) (209)
4 Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (ab 1989) (216)
5 Bau des „Single-Airports“ Berlin Brandenburg International BBI (220)
II Zur Planfeststellung beantragte Vorhaben (222)
1 Die Erweiterung der Flugbetriebsflächen (222)
2 Erweiterung der Landseite (Abfertigungsbereiche) (223)
3 Erweiterung des Flughafengeländes/Flughafenzaun (224)
4 Verkehrsanbindung Straße und Wiederherstellung zerschnittener Straßen- und Wegebeziehungen (224)
5 Verkehrsanbindung Schiene (226)
6 Entwässerung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (227)
7 Ver- und Entsorgungsanlagen des auszubauenden Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (228)
8 Versorgung/Flugbetriebsstoff (228)
9 Unterlagen nach § 40 Abs. 1 Nr. 6, 7 LuftVZO (229)
10 Landschaftspflegerischer Begleitplan (229)
11 Parallele Planvorhaben (229)
III Planfeststellungsverfahren (230)
1 Antrag und Antragsunterlagen (230)
2 Auslegung der Planunterlagen (235)
3 Beteiligung von Behörden, Bund- und Gebietskörperschaften, Verbänden, Institutionen und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (239)
4 Einwendungen und Stellungnahmen (248)
5 Erörterungstermine (261)
6 Abschließende Stellungnahme (262)
7 Ergänzende Anhörung zur Standortalternativendarstellung der Träger des Vorhabens (263)
8 Nachgereichte Planfeststellungsunterlagen (267)
9 Planänderungen und Ergänzungen des Planfeststellungsantrages (275)
10 Gutachten im Auftrag der Planfeststellungsbehörde (282)
11 Zurückgenommene Einwendungen (282)

C Entscheidungsgründe (283)

I Verfahrensrechtliche Bewertung (283)
1 Notwendigkeit der Planfeststellung (283)
2 Zuständigkeit (283)
3 Umfang der Planfeststellung (283)
4 Angewandte Verfahrensvorschriften (285)
5 Anhörungsverfahren (285)
II Materiell-rechtliche Würdigung (327)
1 Entscheidungsreife (327)
2 Planrechtfertigung. (327)
3 Öffentliches Interesse am Luftverkehr (343)
4 Luftverkehrsbedarf (350)
5 Raumordnung und Landesplanung (367)
6 Alternativen (380)
7 Flughafenausbau (404)
8 Straßenbauliche Folgemaßnahmen (479)
9 Schienenanbindung (508)
10 Lärm (524)
11 Luftreinhaltung (707) - BAND II
12 Sonstige Auswirkungen (743)
13 Immissionsschutzbericht (756)
14 Wasserwirtschaft (756)
15 Natur und Landschaft (786)
16 Leitungen und Anlagen (876)
17 Abfall (884)
18 Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, Kampfmittel (887)
19 Denkmalschutz (911)
20 Öffentlicher Belang Landwirtschaft (916)
21 Beeinträchtigungen der kommunalen Gebiets- und Planungshoheit (929)
22 Private Belange (957)
III Umweltverträglichkeitsprüfung (1087)
1 Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (1088)
2 Grundlagen und methodische Vorgehensweise (1090)
3 Vom Antragsteller geprüfte anderweitige Lösungsmöglichkeiten (1093)
4 Zusammenfassende Darstellung der entscheidungserheblichen Sachverhalte gemäß §

11 UVPG (1105)

5 Zusammenfassende Bewertung der entscheidungserheblichen Sachverhalte gemäß § 12 UVPG (1139)

D Abschließende Gesamtbetrachtung (1163)

E Kostenentscheidung (1169)

F Rechtsbehelfsbelehrung (1171)


Markierungen

Im folgenden werden einige wichtige bzw. interessante Passagen aufgeführt. Sie sind unsortiert und ohne Bewertung.

Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002

Markierung betrifft: Seite 103; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 3 Plan der baulichen Anlagen; 3.5 Auflagen;

Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt


Lärm, Flugbetriebliche Regelungen

Markierung betrifft: Seite 104; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 5 Lärm; 5.1 Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms; 5.1.1 Flugbetriebliche Regelungen

Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten, neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:

vgl. alle Details auf den weiteren Seiten


Allgemeiner Lärmschutz, Rauminneren ... kein höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A)

Markierung betrifft: Seite 105; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 5 Lärm; 3.5 Auflagen; 5.1 Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms; 5.1.2 Allgemeiner Lärmschutz;


1) Für Wohnräume, Büroräume, Praxisräume und sonstige nicht nur vorübergehend betrieblich genutzte Räume in der Umgebung des Flughafens sind geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch die An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten. Innerhalb des Tagschutzgebietes haben die Träger des Vorhabens auf Antrag des Eigentümers eines Grundstücks, das am 15.05.2000 bebaut oder bebaubar war, für geeignete Schallschutzvorrichtungen an den Räumen Sorge zu tragen. Außerhalb des Tagschutzgebietes ist durch eine Einzelfallprüfung das Erfordernis von Schallschutzvorrichtungen durch den Eigentümer eines Grundstückes, das am 15.05.2000 bebaut oder bebaubar war, durch eine Geräuschmessung außen nachzuweisen. Die Kosten für den Nachweis, die Einzelfalluntersuchung und die geeigneten Schallschutzvorrichtungen tragen im Fall des Erfordernisses die Träger des Vorhabens.


Schutz besonderer Einrichtungen

Markierung betrifft: Seite 106; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 5 Lärm; 3.5 Auflagen; 5.1 Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms; 5.1.4 Schutz besonderer Einrichtungen;

Wichtige Eckpunkte aus dem Punkt 5.1.4 Schutz besonderer Einrichtungen:

  • Altenheimen, Schulen und Kindertagesstätten
    • keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten sowie ein für die Tagstunden (06:00 bis 22:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelter energieäquivalenter Dauerschallpegel von 40 dB(A) im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern nicht überschritten wird.
    • In Wohn- und Gemeinschaftsräumen ... darf der in den Tagstunden der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelte energieäquivalente Dauerschallpegel von 42 dB(A) bei geschlossenen Fenstern nicht überschritten werden.
  • Krankenhäusern und vollstationären Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen
    • schutzbedürftigen Räumen i. S. v. DIN 4109
    • keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 45 dB(A) auftreten sowie ein für die Tagstunden (06:00 bis 22:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelter energieäquivalenter Dauerschallpegel von 38 dB(A) und ein für die Nachtstunden (22:00 bis 06:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelter energieäquivalenter Dauerschallpegel von 32 dB(A) im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung nicht überschritten wird.
  • Wohn- und Schlafräumen
    • keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 45 dB(A) auftreten

Entschädigungen für Außenwohnbereiche

Markierung betrifft: Seite 106; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 5 Lärm; 3.5 Auflagen; 5.1 Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms; 5.1.5 Entschädigungen für Außenwohnbereiche

Auszüge bzw. wichtige Eckpunkte

  • gilt auch für Grundstücke, auf denen am 15.05.2000 Kleingärten angelegt waren
  • Einzelfallprüfung durch Grundstückseigentümern Geräuschmessung außen nachzuweisen
  • Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich: Tagstunden (06:00 bis 22:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate mit 65 dB(A) außen umschlossen
  • pauschal mindestens 4.000,- Euro pro Einfamilienhaus
  • Mehrfamilienhäusern erhöht sich dieser Betrag um jeweils 2.000,- Euro pro abgeschlossene Wohnung
  • Für Eigentumswohnungen mindestens 3.000,- Euro pro Wohnung
  • Die Entschädigung beträgt 2 % des Verkehrswerts
  • Verkehrswert des Grundstücks ist zum Stichtag der Geltendmachung des Anspruchs zu ermitteln
  • Entschädigung für Kleingärten beträgt 0,50 Euro pro m2 Gartenfläche

Entschädigungen aus Übernahmeanspruch

Markierung betrifft: Seite 107; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 5 Lärm; 3.5 Auflagen; 5.1 Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms; 5.1.6 Entschädigungen aus Übernahmeanspruch

Auszüge bzw. wichtige Eckpunkte:

  • Entschädigungsgebiet Übernahmeanspruch umfasst das Gebiet, welches von der Grenzlinie eines für die Tagstunden (06:00 bis 22:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 70 dB(A) außen umschlossen wird
  • Ansprüche auf Übernahme entfallen, wenn innerhalb der in Auflage 5.1.7 Nr. 3) genannten Fristen sonstige Schutzansprüche bei den Trägern des Vorhabens geltend gemacht werden


Anspruchsvoraussetzungen für Schallschutzeinrichtungen/Entschädigungsleistungen

Markierung betrifft: Seite 108; A Verfügung; II Entscheidungen mit Nebenbestimmungen und Hinweisen, Vorbehaltsentscheidungen, Ausnahmen und Befreiungen; 5 Lärm; 3.5 Auflagen; 5.1 Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms; 5.1.7 Anspruchsvoraussetzungen für Schallschutzeinrichtungen/Entschädigungsleistungen

Auszüge bzw. wichtige Eckpunkte:

  • Die Träger des Vorhabens können Schallschutzeinrichtungen ... selbst einbauen lassen oder dem Betroffenen auf Nachweis die Aufwendungen für den Einbau der erforderlichen Schallschutzeinrichtungen erstatten.
  • Soweit die Kosten für Schallschutzeinrichtungen im Sinne der Auflagen 5.1.2 und 5.1.3 30 % des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen überschreiten und damit außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen, hat der Betroffene gegenüber den Trägern des Vorhabens einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 30 % des o. g. Verkehrswertes.
  • Der Anspruch auf Schallschutzeinrichtungen ... können nur bis fünf Jahre nach Inbetriebnahme der'planfestgestellten, neuen Südbahn gegenüber den Trägern des Vorhabens geltend gemacht werden.
  • Wenn nach 5.1.9 die Schutz- und Entschädigungsgebiete neu festgelegt werden, beginnt die Frist für neue Ansprüche im Sinn der Auflagen 5.1.2 bis 5.1.6 neu.
  • Die Verpflichtung der Träger des Vorhabens gemäß den Auflagen entfällt, soweit aufgrund von Vorschriften des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, eines Bebauungsplans oder Auflagen in der Baugenehmigung bereits zum Zeitpunkt der Errichtung, des Um- oder Anbaus des Gebäudes Vorrichtungen zum Schutz vor Fluglärm einzubauen waren und der Grundstückeigentümer oder Bauherr bzw. deren Rechtsvorgänger dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind.
  • Lärmereignisse von Luftfahrzeugen sind bei Anwendung von 5.1.2 bis 5.1.6 nicht zu berücksichtigen, soweit sie nur ausnahmsweise, also bei Vorliegen außergewöhnlicher Einflussfaktoren oder besonderer Umstände auftreten.


Siehe auch

Schnelleinstieg

Betrügereien und Mauscheleien



Aktuelle Aktionen und Aktivitäten

Lösungen

Informationsquellen rund um den BBI/BER

Recherche

Informationsquellen rund um den BER

Informationen

Referenzen

  1. http://www.eib.org/attachments/pipeline/20010389_nts_de.pdf Az.: 44/1-6441/1/101 Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004
  2. http://www.bvbb-ev.de/index.php/dokumente-und-unterlagen/category/11-planfeststellungsbeschluss-2004?download=34:planfeststellungsbeschluss-13082004 Az.: 44/1-6441/1/101 Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004
  3. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 57, mitte
  4. http://www.berliner-zeitung.de/archiv/flughafen-urteil---schriftliche-begruendung-der-leipziger-richter-liegt-vor--wirtschaft-reagiert-ueberwiegend-optimistisch---politik-haelt-sich-zurueck--ein-steiniger-weg,10810590,10396142.html FLUGHAFEN-URTEIL - Schriftliche Begründung der Leipziger Richter liegt vor. Wirtschaft reagiert überwiegend optimistisch - Politik hält sich zurück. Ein steiniger Weg
  5. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 57, oben
  6. http://www.focus.de/politik/deutschland/berlin-airport-in-der-warteschleife_aid_187431.html Focus (11/2001) Airport in der Warteschleife; Mit dem größten Anhörungsverfahren Deutschlands beginnt die heiße Phase des Großflughafens Schönefeld
  7. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-19285796.html Spiegel; BÜRGERPROTEST; Störfeuer und Nebelbomben; Abschnitt 4
  8. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 57, mitten
  9. http://bvbb-ev.de/index.php/chronique-scandaleuse BVBB e.V.: BER - Chronique scandaleuse; Stichpunkt '23. April 2001 bis 10. Mai 2001'
  10. http://bvbb-ev.de/index.php/chronique-scandaleuse BVBB e.V.: BER - Chronique scandaleuse; Stichpunkt '20. März 2002'
  11. http://bvbb-ev.de/index.php/chronique-scandaleuse BVBB e.V.: BER - Chronique scandaleuse; Stichpunkt 'September 2001'
  12. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 57, mitte
  13. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 57, unten
  14. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 61, unten
  15. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 61, unten
  16. http://www.judicialis.de/Oberverwaltungsgericht%20Brandenburg_3-D-5-99-NE_Urteil_27.08.2003.html
  17. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 61, oben
  18. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 58, oben
  19. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 58, oben
  20. http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/organisationseinheiten/stadtplverm/planfeststellung-flughafen-bbi.html Stadtplanungsamt; Planfeststellungsverfahren Flughafen BBI
  21. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Der ewige Skandal", "Der Prozess der Planfeststellung", Seite 58, oben
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