Nachtflugverbot

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Mit der Nachtfluglüge wird der Umstand bezeichnet, dass der von der Politik geforderte Nachtflug am zukünftigen Flughafen Berlin Schönefeld als Notwendigkeit bezeichnet wird. Diese Notwendigkeit wurde bisher nicht plausibel nachgewiesen. Im Gegenzug jedoch belegen die Ausarbeitungen von Hr. Faulenbach da Costa für den Standort Schönefeld genau das Gegenteil. Besonders interessant ist, dass den Bürgern innerhalb der deutschen Ballungsgebiete der Nachtflug und Fluglärm zugemutet wird. Ein Blick auf den Fluglärm Streit zwischen Deutschland und der Schweiz lässt einen staunen. Hier gibt es werktags ein Flugverbot zwischen 21 Uhr und 7 Uhr und für die Wochenenden und Feiertage gilt das Verbot zwischen 20 Uhr und 9 Uhr. [1]

Inhaltsverzeichnis

Volksinitiative für Nachtflugverbot

Die Forderung nach einem absoluten Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr will das Bündnis Berlin-Brandenburg gegen neue Flugrouten mit einer Volksinitiative erwirken. Alle Informationen wurden auf der eigens erstellten Seite:

zusammengestellt.

Über den Twitter Account:

erhält man aktuelle Informationen.


Der Landtag Brandenburg:

"Der Landtag Brandenburg lehnte in seiner 47. Sitzung am 16. Dezember 2011 die Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg „Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“ ab." [2]

Nachtflug, die Analyse

Es gibt zahlreiche Dokumente, Analysen und Unterlagen zu dem Thema Nachtflug im Internet zu entdecken. Je nach Position - Wissenschaftler oder Luftverkehrslobby - wird der Sachverhalt verschieden dargestellt. Jetzt gibt es wie immer keine allgemeine Lösung für alle Flughäfen. Im Kern tauchen aber immer wieder die selben Argumente auf.

Hr. Faulenbach da Costa beschreibt eindrucksvoll in dem Referat BVBB vom 26.03.2011 Präsentation (PDF) 1,06 MB, dass die Arbeitsplatzprognosen der FBS reine Spekulationen sind. Weiterführend wird verdeutlicht, dass die gesamt Zahl der veröffentlichten angeblichen 'neuen' Arbeitsplätze nicht nachzuweisen sind. Im Gegenteil: So wird festgestellt, dass "die Rationalisierungseffekte die Arbeitsplatzzahlen pulverisieren"! (Folie 7).

Er kommt auf der Folie 16 zu folgenden Schlussfolgerungen:

"

Nächtliche Betriebsbereitschaft am Flughafenstandort

  • Sperrstunden in der Nacht verhindern keine Flüge in der Nacht!
  • Für den Standort Schönefeld gibt es keinen unabweisbaren Bedarf für Starts und Landungen in der Nachtzeit!
  • Möglicherweise stattfindender nächtlicher Start- und Landebetrieb am Standort ist allein politischen Entscheidungen geschuldet!
  • Nächtliche Betriebszeiten des Flughafens Schönefeld erhöhen das betriebswirtschaftliche Defizit des Flughafens.
  • Eine Ergebnisverbesserung kann nur durch nächtliche Betriebsbeschränkungen mindestens von 22 Uhr bis 6 Uhr erreicht werden.
  • Jede Stunde längerer Betriebszeiten trägt zur Defiziterhöhung bei!

"[3]

weitere sehr informative Ausführungen von Hr. Faulenbach da Costa zum Thema Nachtflug am Flughafen Schönefeld:

Bundesverwaltungsgericht zu Nachtflügen - 20./21.09.2011 bzw. 13.10.2011

Urteil

Nr. 85/2011
Keine Ausweitung des Nachtflugverbots - Nachbesserung beim Schallschutz

"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Regelung des Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin - Schönefeld" vom 13. August 2004 ließ ursprünglich einen zeitlich unbeschränkten Nachtflugbetrieb zu. Auf ausgewählte Musterklagen von Anwohnern und Gemeinden hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2006 das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebs erneut zu entscheiden. Es hat vorgegeben, dass die Kernzeit der Nacht (0:00 bis 5:00 Uhr) von Flugverkehr grundsätzlich frei bleiben muss; für die Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr hat es eine nachvollziehbare Darlegung gefordert, warum der Flugverkehr nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann. Zur Umsetzung dieses Urteils hat das MIL im Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" vom 20. Oktober 2009 Flugbetrieb von 23:30 bis 5:30 Uhr grundsätzlich verboten und von 22:00 bis 23:30 Uhr sowie von 5:30 bis 6:00 Uhr grundsätzlich zugelassen." [4]

Weitere Infos siehe auch: Klagen

Bürgerinitiativen

Veröffentlichungen nach dem Urteil:

Veröffentlichungen vor dem Urteil:


Weitere Veröffentlichungen siehe auch unter #Presse.

Propaganda

Die Propaganda im Zusammenhang mit dem von der Politik geforderten Nachtflug ist beeindruckend. Hier ein paar Beispiele:

  • Nachtrandzeiten
  • 18.000 Arbeitsplätze

Nachtrandzeiten

Tagesrandzeiten.png

Nachtrandzeiten ist eine wundervolle Worterfindung. Gern wird auch der Begriff Tagesrandzeiten aufgegriffen. Werfen wir zunächst einen Blick auf die Umgebungslärmrichtlinie [5]

"Zur Beschreibung der Lärmbelastung der Bevölkerung werden europaweit einheitlich zwei Indizes verwendet:

  • Zur Beschreibung für die allgemeine Belästigung der Tag-Abend-Nacht-Index LDEN. Hierbei handelt es sich um einen 24-Stunden-Mittelungspegel, welcher den Tagzeitraum (6-18 Uhr), den Abendzeitraum (18-22 Uhr) und den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) aufgrund der unterschiedlichen Ruhebedürfnisse in diesen Zeiträumen entsprechend gewichtet.
  • Zur Beschreibung für Schlafstörungen der Nachtlärmindex LNight. Hierbei handelt es sich um einen Mittelungspegel, welcher den Nachtzeitraum (22-6 Uhr) umfasst."[5]


Es erübrigt sich fast, jetzt noch darauf hinzuweisen, dass der "Rand", ob am Tage oder in der Nacht hinzugefügt, nicht der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm PDF / 278 KB" entspricht.

Aber es ist doch erfrischend, mit welcher Dreistigkeit die Politik sich das Wort zu eigen macht.

18.000 Arbeitsplätze

Es wird unterstellt, dass 18.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen würden, würde es keinen Nachtflug am Flughafen Berlin Schönefeld geben.

Dazu folgend eine einfache Überlegung. Eine genauere Darstellung folgt in der Nachtfluganalyse. Wenn der gesamte Flughafen 40.000 Beschäftigte aufweisen soll, so sind nach dieser Aussage fast die Hälfte der Mitarbeiter innerhalb der Nachtschicht tätig. Das bedeutet aber auch, dass ca. die Hälfte des Umsatzes innerhalb der Nacht erwirtschaftet werden soll. Demnach müssten in 3 Stunden (22:00 bis 24:00 + 5:00 bis 6:00) genauso viel Umsatz eingebracht werden wie in den restlichen 16 Stunden (6:00 bis 22:00).


Abstimmung für ein Nachtflugverbot

SPD, Grüne und die Linke in Berlin stimmen in namentlicher Abstimmung am 09.06.2011 gegen den Antrag der FDP, die Nachtflüge am künftigen Flughafen freizugeben. FDP und CDU wollen die Freigabe des Nachtflugs. Ergebnis der namentlichen Abstimmung [6]


Presse

Wichtige Veröffentlichungen allgm. zum Thema Nachtflug

Volksinitiative für Nachtflugverbot

Brandenburger Landtag

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgericht Nachtflüge


Weitere Meldungen

Frankfurt

Web-Links

Informationen aus den Bürgerinitiativen:

Umwelt Bundes Amt:

Gerichtsurteile:

Medien und Presse:

Gutachten (ACHTUNG! Bitte beachten Sie immer wer der Auftraggeber der Gutachten ist!!!)


Siehe auch

Schnelleinstieg

Betrügereien und Mauscheleien



Aktuelle Aktionen und Aktivitäten

Lösungen

Informationsquellen rund um den BBI/BER

Recherche

Informationsquellen rund um den BER

Informationen

Referenzen

  1. http://www.mainpost.de/regional/main-tauber/Loesung-im-Fluglaerm-Streit-nicht-in-Sicht;art21526,6530738 Mein Post Lösung im Fluglärm-Streit nicht in Sicht; Abgerufen 03.01.2012
  2. http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/15/GVBl_I_03_2012.pdf, Abgerufen 13.01.2012
  3. http://www.bvbb-ev.de/index.php/dokumente-und-unterlagen/category/15-oeffentliche-anhoerung-landtag-brandenburg-am-07042011 Hr. Faulenbach da Costa zum Thema Nachtflug am Flughafen Schönefeld, Präsentation (PDF); Abgerufen 13.10.2011
  4. http://www.bverwg.de/enid/2b3002a97c16adfc217481e6238324bf,4b18aa7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393232093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html Bundesverwaltungsgericht - Nr. 85/2011; Abgerufen 13.10.2011
  5. 5,0 5,1 http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/ulr.html Umweltbundesamt (UBA) - Lärmprobleme; Abgerufen 13.10.2011
  6. http://www.wegmitflugrouten-kleinmachnow.de/Weg_mit_Flugrouten_ueber_Kleinmachnow/PM83-2011.html -Uboehlefeld 14:37, 23. Jun. 2011 (CEST)
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