Beihilfeverfahren

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Der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) kommentiert die Vorgänge und Begründungen im Zusammenhang mit dem Beihilfeverfahren zur Finanzierung des Bauvorhabens BER mit seiner Pressemitteilung vom 31.01.2013 mit dem Titel: "Bundesregierung belog EU-Kommission".
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Der Bürgerverein Brandenburg Berlin ([http://www.bvbb-ev.de/ BVBB]) kommentiert die Vorgänge und Begründungen im Zusammenhang mit dem Beihilfeverfahren zur Finanzierung des Bauvorhabens BER mit seiner Pressemitteilung vom 31.01.2013 mit dem Titel: "Bundesregierung belog EU-Kommission".
  
 
== Auszug aus der Pressemitteilung ==
 
== Auszug aus der Pressemitteilung ==
"Im Beihilfeverfahren SA.35378 (2012/N) für den Pleiteflughafen BER hat die Bundesregierung offensichtlich vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der EU-Kommission gemacht. Denn sie begründete den zusätzlichen Finanzbedarf der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) u.a. mit dem “unerwarteten” Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (OVG) vom 15.06.12.
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"Im Beihilfeverfahren SA.35378 (2012/N)<ref>http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_35378 SA.35378 Financing of Berlin Brandenburg Airport (BER); Abgerufen 30.01.2013 </ref> für den Pleiteflughafen BER hat die Bundesregierung offensichtlich vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der EU-Kommission gemacht. Denn sie begründete den zusätzlichen Finanzbedarf der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) u.a. mit dem “unerwarteten” Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (OVG) vom 15.06.12.
 
Im Einzelnen argumentierte die Bundesregierung vor der EU-Kommission wie folgt:"
 
Im Einzelnen argumentierte die Bundesregierung vor der EU-Kommission wie folgt:"
  

Version vom 31. Januar 2013, 10:45 Uhr

Der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) kommentiert die Vorgänge und Begründungen im Zusammenhang mit dem Beihilfeverfahren zur Finanzierung des Bauvorhabens BER mit seiner Pressemitteilung vom 31.01.2013 mit dem Titel: "Bundesregierung belog EU-Kommission".

Auszug aus der Pressemitteilung

"Im Beihilfeverfahren SA.35378 (2012/N)[1] für den Pleiteflughafen BER hat die Bundesregierung offensichtlich vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der EU-Kommission gemacht. Denn sie begründete den zusätzlichen Finanzbedarf der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) u.a. mit dem “unerwarteten” Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (OVG) vom 15.06.12. Im Einzelnen argumentierte die Bundesregierung vor der EU-Kommission wie folgt:"

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