Betriebsgenehmigung Flughafen Berlin Schönefeld

Aus BERtrug
Version vom 19. Dezember 2014, 22:23 Uhr von ArminiusCherusk (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Themen chronologisch
- Schnelleinstieg -
- Standort -
1990 Betriebsgenehmigung
1991-97 Baufeld-Ost-Skandal
1993 Raumordnungsverfahren
1996 Konsensbeschluss
1996-08 Landesentwicklungspläne
1999-04 Planfeststellungsverfahren
2003 Privatisierung
2004-06 Planfeststellungsbeschluss
2006 Schallschutz
2010 Flugrouten
2012 Inbetriebnahmen
2013 VB Nachtflug
2014 Kosten
- Abk. | Klagen -
- Chronik -

Am 20. September 1990, am gleichen Tag als der Einigungsvertrag von der Volkskammer der DDR angenommen wurde[1], wurde die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Schönefeld, erteilt. Interessant hierbei sind die mehrfach vorliegenden Urkunden, in denen die Betriebsgenehmigung erteilt wurde. Vergleiche dazu Seite 214 und 215 in dem Buch "BBI - ein neuer Bankenskandal". Grundlage der Betriebsgenehmigung ist die Weisung Nr. 21/90 "Über die Durchführung der Anordnung vom 20. Juni 1990 über die Genehmigung von zivilen Flugplätzen"[2]

Das Planfeststellungsverfahren bzw. der daraus resultierende Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld bezieht sich auf diese Weisung[3].

Neben dem fragwürdigen Verfahren zur Erlangung der Betriebsgenehemigung spielt auch die dadurch eingeführte Nachtflugregelung eine entscheidene Rolle für die folgenden Planungsverfahren. Der Flughafen Berlin Schönefeld SXF hat durch diese Regelung(en), einen 24h Betrieb erhalten. So führt Dr. F. Welskop in seinem Buch BBI - ein neuer Bankenskandal auf Seite 220 aus:

„Und wie das Ränkespiel so ist, teilte der Geschäftsführer der FBS GmbH am 14. Februar 1991 mit, dass die Weisung 05/1990, die ja ohnehin schon hinter der Weisung 04/90 zurück blieb, in Bezug auf die Nachtflugbeschränkungen aufgehoben worden sei, wodurch dadurch eine „legale“ Betriebsgenehmigung für den Flughafen Schönefeld herbeigezaubert wurde.“

„Erst am 24. September 1993 reagierte das zuständige Ministerium mit einer halbherzigen, weit hinter den Regelungen für Tegel zurückfallenden Beschränkung des Flughafens Schönefeld. Damit wurde durch bundesdeutsches Recht de facto die nicht vorhandene Betriebsgenehmigung für den Staatsflughafen der DDR im Prinzip stillschweigend als Entfristung einer Ausnahmegenehmigung ohne förmliches Verfahren anerkannt!“


Weblinks

Siehe auch


Referenzen

  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag Wikipedia.org; abgerufen am 01.12.2013
  2. https://docs.google.com/file/d/0ByzhLr7vJwYZYzlmNTI3ZjUtNGMyZS00YzMzLWI2YmQtNzZjMGQ0MzJiNTZh/edit?pli=1 Seite 216
  3. https://docs.google.com/file/d/0ByzhLr7vJwYZYzlmNTI3ZjUtNGMyZS00YzMzLWI2YmQtNzZjMGQ0MzJiNTZh/edit?pg=123&pli=1 BBI - ein neuer Bankenskandal / Seite 220 / Überschrift: "Die unglaubliche Fälschung der Betriebsgenehmigung des Flughafens Schönefeld?"
Meine Werkzeuge
Namensräume

Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge