Klagen
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Liste der Klagen Flughafen BER
Datum | Instanz[1] | Kennung/Link | Kurzbeschreibung |
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24.08.2001 | OVG | Az.: 3 D 4/99.NE [1] [2] | Redaktioneller Leitsatz:
1. Eine Einbeziehung der Gemeinden in den überörtlichen Planungsprozess kann nicht als bloße Formalie angesehen werden, sondern dient der Wahrung der kommunalen Planungshoheit der betreffenden Gemeinden. 2. Werden die betroffenen Gemeinden nur an der Erarbeitung eines systematisch nachrangigen Landesentwicklungsplanes beteiligt, der die Festlegung eines Zieles schon voraussetzt, so sind die Gemeinden hinsichtlich der Erarbeitung des ohne sie erarbeiteten vorausgesetzten Zieles unzulässigerweise zum bloßen Objekt der überörtlichen Gesamtplanung degradiert worden. 3. Die Ziele der Raumordnung sind anders als die Grundsätze der Raumordnung nicht bloß Maßstab, sondern als räumliche und sachliche Konkretisierung der Entwicklung der Planungsräume das Ergebnis landesplanerischer Abwägung und somit landesplanerische Letztentscheidungen. |
07.03.2002 | BVerwG | BVerwG 4 BN 60.01[2] | Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 24. August 2001 wird zurückgewiesen.[2] |
10.02.2005 | OVG | 3 D 104/03 .NE [3] [4] | Redaktioneller Leitsatz:
1. Der Plangeber kann es je nach den planerischen Bedürfnissen dabei bewenden lassen, bei der Formulierung des Planungsziels Zurückhaltung zu üben und damit den planerischen Spielraum der nachfolgenden Planungsebene schonen. Macht der Plangeber von der Möglichkeit Gebrauch, den Verbindlichkeitsanspruch seiner Planaussage dadurch zu relativieren, dass er selbst Ausnahmen formuliert, wird damit nicht ohne weiteres die abschließende Abwägung auf eine andere Stelle verlagert. 2. Zum Abwägungsmaterial gehören auch Planungsvarianten. Kommen diese ernsthaft in Betracht, so hat die Planungsbehörde sie mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Varianten jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange einzubeziehen. Indes ist sie nicht verpflichtet, die Variantenprüfung bis zuletzt offen zu halten. Auch im Bereich der Planungsalternativen braucht sie den Sachverhalt nur so weit aufzuklären, wie dies für eine sachgerechte Entscheidung und eine zweckmäßige Gestaltung des Verfahrens erforderlich ist. |
16.03.2006 | BVerwG | BVerwG 4 A 1001.04 [5] [6] | Leitsatz:
Lärmbetroffene Gemeinden im Umfeld eines geplanten internationalen Verkehrsflughafens können mit der Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses eine umfassende (objektiv-rechtliche) Überprüfung der landesplanerischen Standortentscheidung und der luftverkehrsrechtlichen Planrechtfertigung beanspruchen (Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld, vgl. auch Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04, zur Aufnahme in BVerwGE vorgesehen). Gemeinden in der unmittelbaren Nachbarschaft eines geplanten internationalen Verkehrsflughafens haben einen Anspruch auf fehlerfreie Abwägung darauf, dass die bestehenden Nutzungsstrukturen und ihr Selbstgestaltungsrecht bei der Entscheidung über nächtliche Betriebsbeschränkungen und eine weitgehend flugfreie Kernzeit in der Nacht berücksichtigt werden, wenn ihr Gemeindegebiet oder Teile davon weiträumig und flächendeckend erheblichen nächtlichen Lärmbelastungen („Lärmteppich“) ausgesetzt sein würde. Zu den rechtlichen Anforderungen an Maßnahmen des passiven Schallschutzes für besonders schutzwürdige kommunale Einrichtungen (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen und Kindertagesstätten). |
16.03.2006 | BVerwG | BVerwG 4 A 1073.04 [7] [3] | 1. Die Klage der Kläger zu 5 und 6 wird abgewiesen.
2. Auf die Klagen der übrigen Kläger wird der Beklagte verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes in Teil A II 5.1.1, über die Anordnung passiver Schallschutzmaßnahmen in Teil A II 5.1.3 und über die Grenzziehung des Entschädigungsgebietes Außenwohnbereich in Teil A II 5.1.5 Nr. 2 des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004 in der Fassung vom 21. Februar 2006 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. |
16.03.2006 | BVerwG | BVerwG 4 A 1075.04 [8] | Leitsatz:
Die Wahl des Standorts für einen internationalen Verkehrsflughafen ist vorrangig eine raumordnerische Entscheidung. |
16.03.2006 | BVerwG | BVerwG 4 A 1078.04 [9] [4] | 1. Die Klage der Kläger zu 5 und 6 wird abgewiesen.
2. Auf die Klagen der übrigen Kläger wird der Beklagte verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes in Teil A II 5.1.1, über die Anordnung passiver Schallschutzmaßnahmen in Teil A II 5.1.3 und über die Grenzziehung des Entschädigungsgebietes Außenwohnbereich in Teil A II 5.1.5 Nr. 2 des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004 in der Fassung vom 21. Februar 2006 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. |
20.02.2008 | BVerfG | 1 BvR 2722/06 [10] | Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. |
20.02.2008 | BVerfG | 1 BvR 2389/06 [11] | Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. |
13.10.2011 | BVerwG | BVerwG 4 A 4000.09; BVerwG 4 A 4000.10; BVerwG 4 A 4001.10[5] | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Regelung des Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen.[5] |
03./04.07.2012 | BVerwG | diverse | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Dienstag, dem 3. Juli 2012, 10.00 Uhr über Klagen auf Wiedereinsetzung in die Klagefrist (BVerwG 4 A 5000.10 - 5002.10, 4 A 7000.11) sowie über Klagen auf Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Klageverfahren (BVerwG 4 A 6001.11 und 6002.11) betreffend den Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004 sowie am Mittwoch, dem 4. Juli 2012, 10.00 Uhr über Klagen auf Rücknahme des genannten Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG 4 A 7001.11 - 7003.11) verhandeln.
In den am 3. Juli 2012 terminierten Verfahren machen die Gemeinde Kleinmachnow, eine Wohnungsbaugesellschaft und mehrere Anwohner aus Kleinmachnow, Rangsdorf, Berlin-Lichtenrade und Mahlow geltend, erst jetzt sei ihnen bekannt geworden, dass das beklagte Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) und die beigeladene Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die Auswirkungen des Flugbetriebs im Planfeststellungsverfahren wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht von abknickenden Abflugrouten dargestellt hätten. Dadurch seien sie davon abgehalten worden, fristgerecht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu erheben. Anwohner aus Königs Wusterhausen, Zeuthen, Berlin-Bohnsdorf und Blankenfelde, die bereits im Jahr 2004 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben hatten, begehren aus diesem Grund die Wiederaufnahme ihrer rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren. In den am 4. Juli 2012 zu verhandelnden Verfahren machen Anwohner aus Zeuthen und Mahlow geltend, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem grundlegenden Fehler leide, weil das beklagte Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) und die beigeladene Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die Auswirkungen des Flugbetriebs wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht - wie für den unabhängigen Bahnbetrieb geboten - von um mindestens 15° divergierenden Abflugstrecken ermittelt und in die Abwägung eingestellt hätten. Die Kläger verlangen deswegen die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses, hilfsweise die Untersagung des unabhängigen Parallelbetriebs auf den beiden Start- und Landebahnen. Quelle: BVerwG, PM 44/2012 |
11.06.2013 | OVG | Flugroute Müggelsee | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die umstrittene Flugroute vom künftigen BER-Hauptstadt-Flughafen über den Müggelsee bestätigt. Laut vorsitzendem Richter bestehe keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. [6] |
23.01.2013 | OVG | Wannsee-Flugroute OVG 11 A 3.13 [12] |
"1. Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bei der Planung von Flugverfahren grundsätzlich auch zu beachten, ob und in welchem Umfang das Flugverfahren unter dem Aspekt eines Flugunfalls oder eines aus der Luft begangenen Terroranschlags zu einer Gefahr für am Boden befindliche Anlagen mit erheblichem Risikopotential führt. Dies gilt nicht nur, wenn ein solcher Bereich in den Blick genommen werden muss, weil er in geringer Entfernung von der Startbahn überflogen wird, sondern auch dann, wenn sich das Erfordernis einer Risikoanalyse für eine nicht mehr im näheren Umfeld des Flughafens gelegene sensible Anlage wie den Forschungsreaktor BER II infolge von Gutachten oder Hinweisen anderer Fachbehörden - hier: der Atomaufsichtsbehörde - im Flugroutenfestsetzungsverfahren aufdrängt. 2. Der vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für erforderlich und ausreichend erachtete Sicherheitsabstand zwischen der sog. Wannseeroute und dem Forschungsreaktor BER II beruht nicht auf belastbaren Erkenntnissen. Aus dem Ermittlungsdefizit folgt ein Abwägungsmangel." |
23.01.2013 | OVG | OVG 11 A 1.13 [13] |
Flugroutenfestsetzungsverfahren BER; Abwägungsmangel; ausreichender Sicherheitsabstand; Ermittlungsdefizit; Forschungsreaktor BER II; Risikoanalyse vgl. OVG 11 A 3.13 |
Verschiebung Eröffnung
- 08.01.2014 - Air Berlin verklagt BER vor Landgericht auf Schadenersatz; Ab nächsten Mittwoch wird die Schadenersatzklage von Air Berlin verhandelt. Ironie des Schicksals: Der heutige Flughafenchef Hartmut Mehdorn hatte die Klage damals als Airline-Chef initiiert. - http://www.morgenpost.de/flughafen-berlin-brandenburg/article123672787/Air-Berlin-verklagt-BER-vor-Landgericht-auf-Schadenersatz.html
Weblinks
- Instanz (Recht) - wikipedia.org
- Bundesverwaltungsgericht
- Oberverwaltungsgericht
- Gerichtsentscheidungen Oberverwaltungsgericht
Siehe auch
- BERtrug:Hauptseite
- Schnelleinstieg
- Chronik des Flughafen Berlin Brandenburg BER
- Standort
- Nachtflugverbot
Referenzen
- ↑ http://de.wikipedia.org/wiki/Instanz_%28Recht%29 Instanz (Recht) - wikipedia.org
- ↑ 2,0 2,1 http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&con_id=1812 BVerwG 4 BN 60.01
- ↑ [http://www.waldblick-gegen-flugrouten.de/wp-content/uploads/2011/02/BVerwG4A1073.04.pdf waldblick-gegen-flugrouten.de - BVerwG 4 A 1073.04.pdf
- ↑ [http://www.waldblick-gegen-flugrouten.de/wp-content/uploads/2011/01/BVerwG4A1078.04.pdf waldblick-gegen-flugrouten.de - BVerwG4A1078.04.pdf
- ↑ 5,0 5,1 http://www.bverwg.de/enid/2b3002a97c16adfc217481e6238324bf,4b18aa7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393232093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html Pressemitteilung Nr. 85/2011 zu BVerwG 4 A 4000.09; BVerwG 4 A 4000.10; BVerwG 4 A 4001.10 (Nachtflugklagen, Verbesserung Schallschutz)
- ↑ http://www.tagesspiegel.de/berlin/ber/oberverwaltungsgericht-in-berlin-entscheidet-ber-flugroute-ueber-den-mueggelsee-bestaetigt/8352356.html Tagesspiegel; Oberverwaltungsgericht in Berlin entscheidet; BER-Flugroute über den Müggelsee bestätigt; abgerufen 15.06.2013