Konsensbeschluss

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Der Begriff '''Konsensbeschluß''' bezeichnet die auf den 28.05.1996 datierte gemeinsame Empfehlung des Bundesministers für Verkehr, [https://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Wissmann Matthias Wissmann], des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, [https://de.wikipedia.org/wiki/Eberhard_Diepgen Eberhard Diepgen] und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, [https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Stolpe Manfred Stolpe], welche sich auf das Flughafenkonzept Berlin/Brandenburg bezieht.
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Der Begriff '''Konsensbeschluß''' bezeichnet die auf den 28.05.1996 datierte gemeinsame Empfehlung des Bundesministers für Verkehr, [https://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Wissmann Matthias Wissmann], des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, [https://de.wikipedia.org/wiki/Eberhard_Diepgen Eberhard Diepgen] und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, [https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Stolpe Manfred Stolpe], welche sich auf das Flughafenkonzept Berlin/Brandenburg bezieht. Der Konsensbeschluß ist eine Reaktion auf die gescheiterte Länderfusion Berlin-Brandenburg durch den [http://de.wikipedia.org/wiki/Berlin-Brandenburg#Volksentscheid_1996 Volksentscheid vom 05.05.1996]. Während der Konsensbeschluß u.a. den Flughafenstandort Schönefeld festlegt, war vor dem Scheitern der Länderfusion der Standort Sperenberg für den neuen Flughafen vorgesehen (vgl: [https://ber.piratenfraktion-berlin.de/dokumente/65/  Vermerk Diepgen 29. 5. 1995).
 
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Zu diesem Zeitpunkt sind das Land Brandenburg, das Land Berlin und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für
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Verkehr, Gesellschafter der Berlin Brandenburg Flughafenholding GmbH.
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Der '''[http://www.waldblick-gegen-flugrouten.de/wp-content/uploads/2011/01/konsensbeschluss.pdf Konsensbeschluß]''' legt, neben weiteren Punkten, den Flughafenstandort Berlin-Schönefeld (TXL) als Single-Standort unter Beteiligung [[Privatisierung|privater Investoren]] fest. Weiterhin wird festgelegt, dass sich die Gesellschafter verpflichten bis zur Herstellung der Baureife des Flughafens Berlin-Schönefeld die Flächen in Sperenberg vorsorglich freizuhalten. Auch wird ausgeführt, dass, auch nach Abschluss des [[Planfeststellungsverfahren|Planfeststellungsverfahrens]], über die weitere Entwicklung in Sperenberg das Land Brandenburg und der Bund im Gespräch bleiben.
 
Der '''[http://www.waldblick-gegen-flugrouten.de/wp-content/uploads/2011/01/konsensbeschluss.pdf Konsensbeschluß]''' legt, neben weiteren Punkten, den Flughafenstandort Berlin-Schönefeld (TXL) als Single-Standort unter Beteiligung [[Privatisierung|privater Investoren]] fest. Weiterhin wird festgelegt, dass sich die Gesellschafter verpflichten bis zur Herstellung der Baureife des Flughafens Berlin-Schönefeld die Flächen in Sperenberg vorsorglich freizuhalten. Auch wird ausgeführt, dass, auch nach Abschluss des [[Planfeststellungsverfahren|Planfeststellungsverfahrens]], über die weitere Entwicklung in Sperenberg das Land Brandenburg und der Bund im Gespräch bleiben.

Version vom 27. Dezember 2014, 08:35 Uhr

Themen chronologisch
- Schnelleinstieg -
- Standort -
1990 Betriebsgenehmigung
1991-97 Baufeld-Ost-Skandal
1993 Raumordnungsverfahren
1996 Konsensbeschluss
1996-08 Landesentwicklungspläne
1999-04 Planfeststellungsverfahren
2003 Privatisierung
2004-06 Planfeststellungsbeschluss
2006 Schallschutz
2010 Flugrouten
2012 Inbetriebnahmen
2013 VB Nachtflug
2014 Kosten
- Abk. | Klagen -
- Chronik -

Der Begriff Konsensbeschluß bezeichnet die auf den 28.05.1996 datierte gemeinsame Empfehlung des Bundesministers für Verkehr, Matthias Wissmann, des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Eberhard Diepgen und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Manfred Stolpe, welche sich auf das Flughafenkonzept Berlin/Brandenburg bezieht. Der Konsensbeschluß ist eine Reaktion auf die gescheiterte Länderfusion Berlin-Brandenburg durch den Volksentscheid vom 05.05.1996. Während der Konsensbeschluß u.a. den Flughafenstandort Schönefeld festlegt, war vor dem Scheitern der Länderfusion der Standort Sperenberg für den neuen Flughafen vorgesehen (vgl: [https://ber.piratenfraktion-berlin.de/dokumente/65/ Vermerk Diepgen 29. 5. 1995).

Der Konsensbeschluß legt, neben weiteren Punkten, den Flughafenstandort Berlin-Schönefeld (TXL) als Single-Standort unter Beteiligung privater Investoren fest. Weiterhin wird festgelegt, dass sich die Gesellschafter verpflichten bis zur Herstellung der Baureife des Flughafens Berlin-Schönefeld die Flächen in Sperenberg vorsorglich freizuhalten. Auch wird ausgeführt, dass, auch nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens, über die weitere Entwicklung in Sperenberg das Land Brandenburg und der Bund im Gespräch bleiben.

Die Planfeststellung und die luftrechtliche Genehmigung wird dem Land Brandenburg zugeordnet.

Zusätzlich, im Punkt 5, wird Bezug auf die zu dem Zeitpunkt noch verfügbaren Flughäfen Tegel und Tempelhof genommen. Beide Flughäfen sollen geschlossen werden. Der Flughafen Tempelhof (THF) ist nach der Planfestellung und der Flughafen Berlin-Tegel (TXL) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahe der neuen Start- und Landebahn zu schließen.


Inhaltsverzeichnis

Einordnung und Bewertung (Stand 2014)

Flughafen BER Skandal Uebersicht.png

Im Kern umgeht der Konsensbeschluß die eindeutige Standortempfehlung für Sperenberg bzw. Jüterborg Ost aus dem Raumordnungsverfahren. Dieser Beschluss ist die Grundlage für das darauf folgende Planfeststellungsverfahren und die unter diesem Rahmen durchgeführte Landesentwicklungsplanung.

Das Planfeststellungsverfahren des BBI bzw. des BER ist zu diesem Zeitpunkt das erste Verfahren, welches nicht auf den Ergebnissen des Raumordnungsverfahrens aufsetzt.

Einfluss auf die Standortfrage hat hauptsächlich die gescheiterte Länderfusion, das Land Berlin, begründet durch den Baufeld-Ost-Skandal, als auch der Bund genommen. Das Land Brandenburg hat, wie auch dem Konsensbeschluß zu entnehmen ist, weiterhin den Standort Sperenberg favorisiert.

In dem Konsensbeschluß finden sich bezüglich Sperenberg einige Forderungen. So z.B. " Die Gesellschafter verpflichten sich, bis zur Herstellung der Baureife für den Single-Flughafen Schönefeld die Flächen in Sperenberg vorsorglich freizuhalten" und "Über die weitere Entwicklung in Sperenberg nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens bleiben der Bund und das Land Brandenburg im Gespräch." (vgl. Seite 3, Punkt 3, letzten beiden Abschnitte). Neben dem Verfahren zu Erlangung der "Baureife", (vgl. Planfeststellungsverfahren und Planfeststellungsbeschluss) wirft "Die klammheimliche Umwidmung von Sperenberg" ein düsteres Licht auf diese Forderungen.

Aus "Informationen zum BBI-Skandal, Konsensbeschluss von 1996"

Der folgende Text stammt aus: Informationen zum BBI-Skandal, Standortentscheidung, Konsensbeschluss von 1996

"Der damalige Berliner Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) und der Verkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) wollten den Flughafen aber unter allen Umständen nach Schönefeld holen.

Das Flughafenkonzept wurde im Vorfeld der Standortentscheidung so weit eingedampft, dass es mit dem bevölkerungsreichen Standort Schönefeld kompatibel erschien. Ursprünglich geplant war ein Großflughafen und internationales Drehkreuz mit vier Start- und Landebahnen (im letzten Ausbaustadium), geeignet für 60 Millionen Passagiere. In der Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung von 1991 hieß es noch: Der BBI soll eine Drehkreuzfunktion für ganz Europa erfüllen. Der neue Standort muss geeignet sein, alle Luftverkehrsanforderungen des nächsten Jahrhunderts zu erfüllen (Söllner, wie oben, S.27).

Den Befürwortern Sperenbergs wurde dann aber durch eine vergleichsweise ungünstige Prognose bezüglich der zu erwartenden Fluggastzahlen der Wind aus den Segeln genommen. Die Standortempfehlung (ein Teil des Konsensbeschlusses) „berücksichtigt vor allem, … dass der ursprünglich angenommene Bedarf für einen Flughafen, auf dem bis zu 60 Millionen Passagiere abgefertigt werden können - ein wesentliches Argument, das wegen des Flächenbedarfs für Schönefeld gesprochen hätte – nicht nachweisbar ist“ (www.waldblick-gegen-flugrouten.de/wp-content/uploads/2011/01/konsensbeschluss.pdf.)

Mit dem Konsensbeschluss, den die drei Gesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund unterzeichneten, fiel die Entscheidung auf den Standort Schönefeld. Der Bund und Berlin hatten massiven Druck auf Manfred Stolpe (Brandenburg) ausgeübt.

Die Standortentscheidung war zu einem erheblichen Teil der Vorteilnahme Berlins geschuldet. Aber auch andere Interessen standen dahinter: „Wissmann vertrat eindeutig die Interessen des Bundes, der auch an den Flughäfen in München und Frankfurt beteiligt ist und für die ein Berliner Großflughafen ohne Nachtflugbeschränkung (nämlich in Sperenberg) eine erhebliche Konkurrenz bedeutet hätte“ (Günter Ederer, Der BBI ist unsinnig und unrentabel, Tagesspiegel, 1.11.2010).

Bis zu diesem Zeitpunkt war in der Bundesrepublik noch kein Fall bekannt, bei dem eine Planungsgenehmigung gegen die Beurteilung durch ein Raumordnungsverfahren erteilt worden wäre (Söllner, wie oben, S.36) - Es handelt sich also um einen ganz außergewöhnlichen Vorgang. Hier liegt sicher auch der Ursprung der meisten weiteren Probleme mit dem BBI.

„Die Entscheidung gegen Sperenberg hatte auch zur Folge, dass sich private Investoren für einen neuen Großflughafen Berlin sofort zurückzogen“ (Günter Ederer, Tagesspiegel, wie oben).

Dabei war den privaten Investoren beim Flughafenausbau eine wichtige Rolle zugedacht. Eines der Unternehmensziele der damaligen BBF (Berlin Brandenburg Flughafen Holding) war die „Attraktivität des Unternehmens für Privatbeteiligung“ (Konsensbeschluss). Die privaten Investoren waren offenbar von einem wirtschaftlichen Erfolg eines eingeschrumpften Flughafens in Schönefeld nicht zu überzeugen. Noch in der ersten Hälfte des Jahres 2003 wurde der zweite Versuch, die Flughafengesellschaft zu privatisieren, abgebrochen. Berlin, Brandenburg und der Bund beschlossen, den Flughafenneubau nun in eigener Regie zu betreiben (Günter Hellmich, Kommentar, Deutschlandfunk, 22.05.2003). Alleinige Gesellschafter sind bis heute die Länder Berlin, Brandenburg und die Bundesrepublik Deutschland.

Die offensichtlichen Bedenken der Privatwirtschaft gegenüber dem BBI-Projekt in Schönefeld hätten ein Signal dafür sein können, das Projekt neu zu überdenken und die Notbremse zu ziehen."[1]

Chronik

  • 28.05.1996 - Konsensbeschluss - Empfehlung: Schönefeld wird als Standort des künftigen Single-Flughafens festgelegt [1] [2]
  • 05.06.1996 - Konsensbeschluss - Annahme der Empfehlung durch den Berliner Senat; Schönefeld wird als Standort des künftigen Single-Flughafens festgelegt [3]
  • 20.06.1996 - Die Umsetzung des Konsensbeschlusses durch die Gesellschafterversammlung wird einstimmig beschlossen[4]
  • 24.06.1996 - Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft beauftragt die Geschäftsführung „alle erforderlichen Maßnahmen für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens am Standort Schönefeld zu ergreifen“ [5]
  • 01.11.2010 - Tagesspiegel: Gastkommentar: "Der BBI ist unsinnig und unrentabel" [2]


Weblinks

Dokumente und Unterlagen:

Themenbezogen:


BERWatch:

Medien:

Bürgerinitativen:

Flughäfen:

Tempelhof:

Siehe auch


Referenzen

  1. http://www.zeuthen-gegen-fluglaerm.de/bbi-skandal.html Informationen zum BBI-Skandal, Standortentscheidung,Konsensbeschluss von 1996 - zeuthen-gegen-fluglaerm.de
  2. http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr/dokumentation-konsensbeschluss-zur-tempelhof-schliessung/876062.html Tagesspiegel; Dokumentation, Konsensbeschluss zur Tempelhof-Schließung vom 18.06.2007; abgerufen am 02.02.2014
  3. http://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr/dokumentation-konsensbeschluss-zur-tempelhof-schliessung/876062.html Tagesspiegel; Dokumentation, Konsensbeschluss zur Tempelhof-Schließung vom 18.06.2007; abgerufen am 02.02.2014
  4. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Eine Frage des Standorts", Seite 28, oben
  5. http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9674?download= Zwischenbericht der Piratenfraktion zum Untersuchungsausschuss - "Unten bleiben" (ISBN 978-3-7657-2222-6); Kapitel "Eine Frage des Standorts", Seite 28, oben
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