Klagen

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2. Der vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für erforderlich und ausreichend erachtete Sicherheitsabstand zwischen der sog. Wannseeroute und dem Forschungsreaktor BER II beruht nicht auf belastbaren Erkenntnissen. Aus dem Ermittlungsdefizit folgt ein Abwägungsmangel."
 
2. Der vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für erforderlich und ausreichend erachtete Sicherheitsabstand zwischen der sog. Wannseeroute und dem Forschungsreaktor BER II beruht nicht auf belastbaren Erkenntnissen. Aus dem Ermittlungsdefizit folgt ein Abwägungsmangel."
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|Flugroutenfestsetzungsverfahren BER; Abwägungsmangel; ausreichender Sicherheitsabstand; Ermittlungsdefizit; Forschungsreaktor BER II; Risikoanalyse OVG 11 A 1.13 [http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE130000748&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10]
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vgl. OVG 11 A 3.13
 
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Version vom 12. Februar 2014, 09:49 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Flughafen, Standort, Nachtfulg

Datum Instanz[1] Kennung/Link Kurzbeschreibung
07.03.2002 BVerwG BVerwG 4 BN 60.01[2] Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 24. August 2001 wird zurückgewiesen.[2]
16.03.2006 BVerwG BVerwG 4 A 1073.04[3][4] 1. Die Klage der Kläger zu 5 und 6 wird abgewiesen.

2. Auf die Klagen der übrigen Kläger wird der Beklagte verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes in Teil A II 5.1.1, über die Anordnung passiver Schallschutzmaßnahmen in Teil A II 5.1.3 und über die Grenzziehung des Entschädigungsgebietes Außenwohnbereich in Teil A II 5.1.5 Nr. 2 des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004 in der Fassung vom 21. Februar 2006 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.[3]

16.03.2006 BVerwG BVerwG 4 A 1078.04[5][6] 1. Die Klage der Kläger zu 5 und 6 wird abgewiesen.

2. Auf die Klagen der übrigen Kläger wird der Beklagte verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebes in Teil A II 5.1.1, über die Anordnung passiver Schallschutzmaßnahmen in Teil A II 5.1.3 und über die Grenzziehung des Entschädigungsgebietes Außenwohnbereich in Teil A II 5.1.5 Nr. 2 des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004 in der Fassung vom 21. Februar 2006 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.[5]

13.10.2011 BVerwG BVerwG 4 A 4000.09; BVerwG 4 A 4000.10; BVerwG 4 A 4001.10[7] Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Regelung des Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen.[7]
03./04.07.2012 BVerwG diverse Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Dienstag, dem 3. Juli 2012, 10.00 Uhr über Klagen auf Wiedereinsetzung in die Klagefrist (BVerwG 4 A 5000.10 - 5002.10, 4 A 7000.11) sowie über Klagen auf Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Klageverfahren (BVerwG 4 A 6001.11 und 6002.11) betreffend den Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004 sowie am Mittwoch, dem 4. Juli 2012, 10.00 Uhr über Klagen auf Rücknahme des genannten Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG 4 A 7001.11 - 7003.11) verhandeln.

In den am 3. Juli 2012 terminierten Verfahren machen die Gemeinde Kleinmachnow, eine Wohnungsbaugesellschaft und mehrere Anwohner aus Kleinmachnow, Rangsdorf, Berlin-Lichtenrade und Mahlow geltend, erst jetzt sei ihnen bekannt geworden, dass das beklagte Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) und die beigeladene Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die Auswirkungen des Flugbetriebs im Planfeststellungsverfahren wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht von abknickenden Abflugrouten dargestellt hätten. Dadurch seien sie davon abgehalten worden, fristgerecht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu erheben. Anwohner aus Königs Wusterhausen, Zeuthen, Berlin-Bohnsdorf und Blankenfelde, die bereits im Jahr 2004 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben hatten, begehren aus diesem Grund die Wiederaufnahme ihrer rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren. In den am 4. Juli 2012 zu verhandelnden Verfahren machen Anwohner aus Zeuthen und Mahlow geltend, dass der Planfeststellungsbeschluss an einem grundlegenden Fehler leide, weil das beklagte Land Brandenburg (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) und die beigeladene Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die Auswirkungen des Flugbetriebs wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht - wie für den unabhängigen Bahnbetrieb geboten - von um mindestens 15° divergierenden Abflugstrecken ermittelt und in die Abwägung eingestellt hätten. Die Kläger verlangen deswegen die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses, hilfsweise die Untersagung des unabhängigen Parallelbetriebs auf den beiden Start- und Landebahnen. Quelle: BVerwG, PM 44/2012

11.06.2013 OVG Flugroute Müggelsee Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die umstrittene Flugroute vom künftigen BER-Hauptstadt-Flughafen über den Müggelsee bestätigt. Laut vorsitzendem Richter bestehe keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. [8]
23.01.2013 OVG Wannsee-Flugroute OVG 11 A 3.13 [1]

"1. Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bei der Planung von Flugverfahren grundsätzlich auch zu beachten, ob und in welchem Umfang das Flugverfahren unter dem Aspekt eines Flugunfalls oder eines aus der Luft begangenen Terroranschlags zu einer Gefahr für am Boden befindliche Anlagen mit erheblichem Risikopotential führt. Dies gilt nicht nur, wenn ein solcher Bereich in den Blick genommen werden muss, weil er in geringer Entfernung von der Startbahn überflogen wird, sondern auch dann, wenn sich das Erfordernis einer Risikoanalyse für eine nicht mehr im näheren Umfeld des Flughafens gelegene sensible Anlage wie den Forschungsreaktor BER II infolge von Gutachten oder Hinweisen anderer Fachbehörden - hier: der Atomaufsichtsbehörde - im Flugroutenfestsetzungsverfahren aufdrängt.

2. Der vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung für erforderlich und ausreichend erachtete Sicherheitsabstand zwischen der sog. Wannseeroute und dem Forschungsreaktor BER II beruht nicht auf belastbaren Erkenntnissen. Aus dem Ermittlungsdefizit folgt ein Abwägungsmangel."

23.01.2013 OVG Flugroutenfestsetzungsverfahren BER; Abwägungsmangel; ausreichender Sicherheitsabstand; Ermittlungsdefizit; Forschungsreaktor BER II; Risikoanalyse OVG 11 A 1.13 [2]

vgl. OVG 11 A 3.13

Verschiebung Eröffnung


Presse

BI



Weblinks


Siehe auch


Referenzen

  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Instanz_%28Recht%29 Instanz (Recht) - wikipedia.org
  2. 2,0 2,1 http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&con_id=1812 BVerwG 4 BN 60.01
  3. 3,0 3,1 http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&con_id=6783 BVerwG 4 A 1073.04
  4. [http://www.waldblick-gegen-flugrouten.de/wp-content/uploads/2011/02/BVerwG4A1073.04.pdf waldblick-gegen-flugrouten.de - BVerwG 4 A 1073.04.pdf
  5. 5,0 5,1 http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&con_id=6786 BVerwG 4 A 1078.04
  6. [http://www.waldblick-gegen-flugrouten.de/wp-content/uploads/2011/01/BVerwG4A1078.04.pdf waldblick-gegen-flugrouten.de - BVerwG4A1078.04.pdf
  7. 7,0 7,1 http://www.bverwg.de/enid/2b3002a97c16adfc217481e6238324bf,4b18aa7365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133393232093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html Pressemitteilung Nr. 85/2011 zu BVerwG 4 A 4000.09; BVerwG 4 A 4000.10; BVerwG 4 A 4001.10 (Nachtflugklagen, Verbesserung Schallschutz)
  8. http://www.tagesspiegel.de/berlin/ber/oberverwaltungsgericht-in-berlin-entscheidet-ber-flugroute-ueber-den-mueggelsee-bestaetigt/8352356.html Tagesspiegel; Oberverwaltungsgericht in Berlin entscheidet; BER-Flugroute über den Müggelsee bestätigt; abgerufen 15.06.2013
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