Landesentwicklungspläne
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− | Infolge der gescheiterten Landesentwicklungspläne LEP e.V., LEP SF und LEP FS sollte der Planfeststellungsbeschluss durch ein geändertes Gesetz gesichert werden. Mit dem am 01.11.2003 in Kraft getretenen Staatsvertrag wurde der § 19 Abs. 11 LEPro neu gefasst. | + | Infolge der gescheiterten Landesentwicklungspläne LEP e.V., LEP SF und LEP FS sollte der [[Planfeststellungsbeschluss]] durch ein geändertes Gesetz gesichert werden. Mit dem am 01.11.2003 in Kraft getretenen Staatsvertrag wurde der § 19 Abs. 11 LEPro neu gefasst. |
− | Mit dem geänderten § 19 Abs. 11 LEPro neu sollte der Bedarf an Luftverkehrskapazitäten nunmehr innerhalb des bestehenden Flughafensystems gedeckt werden, insbesondere unter Vermeidung der Lärmbetroffenheit und möglichst auf einen einzigen Flughafen konzentriert. Mit diesem Gesetz sollte der Forderung der Betroffenen in der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren nach Abwägungen mit Alternativstandorten Rechnung getragen werden. Als Altenative zu Schönefeld wurden in der Anhörung die Standorte Sperenberg, Jüterborg-Ost und Stendal vorgeschlagen. Nun sah dieses veränderte LEPro geradezu absurd die ungeeigneten Standorte Tempelhof und Tegel als Alternative für eine Abwägung vor !!! (..) <br/><br/> | + | Mit dem geänderten § 19 Abs. 11 LEPro neu sollte der Bedarf an Luftverkehrskapazitäten nunmehr innerhalb des bestehenden Flughafensystems gedeckt werden, insbesondere unter Vermeidung der Lärmbetroffenheit und möglichst auf einen einzigen Flughafen konzentriert. Mit diesem Gesetz sollte der Forderung der Betroffenen in der Anhörung zum [[Planfeststellungsverfahren]] nach Abwägungen mit Alternativstandorten Rechnung getragen werden. Als Altenative zu Schönefeld wurden in der Anhörung die Standorte Sperenberg, Jüterborg-Ost und Stendal vorgeschlagen. Nun sah dieses veränderte LEPro geradezu absurd die ungeeigneten Standorte Tempelhof und Tegel als Alternative für eine Abwägung vor !!! (..) <br/><br/> |
Die im neuen LEPro formulierte Zielstellung sollte offensichtlich das notwendige Raumordnungsverfahen ersetzen, also trivial vom Laien formuliert: Landesrecht (LEPro, LEP SF) bricht Bundesrecht (Raumodnungsverfahren nach ROG). | Die im neuen LEPro formulierte Zielstellung sollte offensichtlich das notwendige Raumordnungsverfahen ersetzen, also trivial vom Laien formuliert: Landesrecht (LEPro, LEP SF) bricht Bundesrecht (Raumodnungsverfahren nach ROG). | ||
| Autor = Bernd Habermann | | Autor = Bernd Habermann |
Version vom 2. Januar 2015, 08:57 Uhr
Themen chronologisch | |
- Schnelleinstieg - | |
- Standort - | |
1990 | Betriebsgenehmigung |
1991-97 | Baufeld-Ost-Skandal |
1993 | Raumordnungsverfahren |
1996 | Konsensbeschluss |
1996-08 | Landesentwicklungspläne |
1999-04 | Planfeststellungsverfahren |
2003 | Privatisierung |
2004-06 | Planfeststellungsbeschluss |
2006 | Schallschutz |
2010 | Flugrouten |
2012 | Inbetriebnahmen |
2013 | VB Nachtflug |
2014 | Kosten |
- Abk. | Klagen - | |
- Chronik - |
Die Landensentwicklungsplanung für Berlin und Brandenburg steht im engen Zusammenhang mit der gescheiterten Länderfusion und der darauf aufbauenden Flughafenplanung. Durch den Vermerk von Diepgen ist belegt, dass bei einer erfolgreichen Fusion der Länder Berlin und Brandenburg der Flughafen in Sperenberg realisiert worden wäre. Durch das Scheitern der Länderfusion wurde durch den Konsensbeschluß der Standort Schönefeld festgelegt. Zuvor wurde im Rahmen des Raumordnungsverfahren jedoch festgestellt, dass dieser Standort für eine Entwicklung eines Flughafens ungeeignet ist. Zur rechtlichen Absicherung der Standortfestlegung aus dem Konsensbeschluß wurden eine Reihe von Gesetzten und Verordnungen erlassen. Grundlage dafür wiederum war und ist die gemeinsame Landesplanung von Berlin und Brandenburg.
„Um den durch den Konsensbeschluss vom 28.05.1996 festgelegten Standort Schönefeld rechtssicher zu machen, wurden von der Landesregierung Brandenburg Gesetze und Verordnungen erlassen, und zwar als Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungspläne.“
- Bernd Habermann Seite 9, Chronik des Flughafens Berlin-Brandenburg-International[1]
Inhaltsverzeichnis |
Kurzchronik zum Landesentwicklungsplanung (BER / BBI)
In dem auf den 16.11.1994 datierten Landesplanerischen Beurteilung zum Raumordnungsverfahren wird ausgeführt: Die Errichtung und der Betrieb des Flughafens BBI am Standort Schönefeld-Süd entspricht dagegen den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung nicht.
Im April 1995 verständigten sich die beiden Länder Berlin und Brandenburg über die Bildung eines gemeinsamen Bundeslandes. Am 27.04.1995 wurde der Neugliederungsvertrag unterzeichnet[2]. Er scheiterte am 05.05.1996 an dem Votum der Bürger.[3] Ursache war unter anderem die hohen Schulden welche u.a. durch den Berliner Bankenskandal verursacht wurden.
Parallel zur Länderfusion wurde bereits am 06.04.1995 unterschreibenden Gesetz zum Landesplanungsvertrag am 20. Juli 1995 zugestimmt [4]. Hierfür war, im Gegensatz zu der Länderfusion, keine Zustimmung der Bevölkerung notwendig.
LEPro
Am 01.03.1998 trat als Gesetz des Landes Brandenburg das Landesentwicklungspgrogramm LEPro in Kraft. Der § 19 Abs. 11 LEPro legt Schönefeld als Single-Standort für einen Internationalen Verkehrsflughafen fest. Die Gemeinde Blankenfelde reichte gegen den LEPro eine Verfassungsbeschwerde ein. Die Beschwerde wurde wegen Verfristung abgewiesen, weil nicht der Termin der Inkraftsetzung LEPro vom 01.03.1998 als Bezugstermin gewertet wurde, sondern der Termin des Staatsvertrages Berlin-Brandenburg vom 07.08.1997.
vgl.
- Chronik BBI, Habermann
- Urteil VfGBbg: 4/99
- Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (Landesentwicklungsprogramm) und über die Änderung des Landesplanungsvertrages
LEP eV
Am 02.03.1998 trat die Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEP eV) in Kraft. Die Verordnung wurde von den Gemeinde Blankenfelde, Dahlewitz, Eichwalde, Mahlow, Schulzendorf und Waltersdorf fristgerecht beklagt[5]. Mit dem Urteil vom 24.08.2001 (3 D 4/99.NE) erklärt das Oberverwaltungsgericht Brandenburg die Festlegung Z 6.5.1 der Anlage zur Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEP eV) vom 2. März 1998 (GVBl. II S. 186) für nichtig.
vgl.:
- Chronik BBI, Habermann
- Urteile
- Veröffentlichungen zum Urteil: http://www.mueggelheimer-bote.de/0111/seite3.htm
LEP FS
Die Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan Standortsicherung Flughafen (LEP FS) tritt am 23.04.1999 in Kraft. Im Normenkontrollverfahren legte das Oberverwaltungsgericht Brandenburg dem Verfassungsericht des Landes Brandenburg die Frage zur Entscheidung vor, ob § 19 Abs. 11 LEPro 1998 mit der Brandenburgischen Verfassung vereinbar sei. Es kam in dieser Frage zu keiner Entscheidung.
Mit dem Normenkontroll-Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Brandenburg vom 10.02.2005 (3 D 104/03 .NE) wurde der LEP FS ingesamt für unwirksam erklärt[6]. Das Bundesverwaltungsgericht hebte später im Urteil (BVerwG 4 A 1075.04) vom 16.03.2006 das Urteil wieder auf.
vgl.:
- Chronik BBI, Habermann
- Urteile
- Veröffentlichungen zum Urteil:
Landesrecht bricht Bundesrecht
„Infolge der gescheiterten Landesentwicklungspläne LEP e.V., LEP SF und LEP FS sollte der Planfeststellungsbeschluss durch ein geändertes Gesetz gesichert werden. Mit dem am 01.11.2003 in Kraft getretenen Staatsvertrag wurde der § 19 Abs. 11 LEPro neu gefasst. Mit dem geänderten § 19 Abs. 11 LEPro neu sollte der Bedarf an Luftverkehrskapazitäten nunmehr innerhalb des bestehenden Flughafensystems gedeckt werden, insbesondere unter Vermeidung der Lärmbetroffenheit und möglichst auf einen einzigen Flughafen konzentriert. Mit diesem Gesetz sollte der Forderung der Betroffenen in der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren nach Abwägungen mit Alternativstandorten Rechnung getragen werden. Als Altenative zu Schönefeld wurden in der Anhörung die Standorte Sperenberg, Jüterborg-Ost und Stendal vorgeschlagen. Nun sah dieses veränderte LEPro geradezu absurd die ungeeigneten Standorte Tempelhof und Tegel als Alternative für eine Abwägung vor !!! (..)
Die im neuen LEPro formulierte Zielstellung sollte offensichtlich das notwendige Raumordnungsverfahen ersetzen, also trivial vom Laien formuliert: Landesrecht (LEPro, LEP SF) bricht Bundesrecht (Raumodnungsverfahren nach ROG).“
- Bernd Habermann Seite 9, Chronik des Flughafens Berlin-Brandenburg-International[7]
LEP B-B
Bekanntmachung vom 16.12.2008
Web Links
Chronik und Erläuterung der Landesentwicklungspläne im Zusammenhang mit dem Flughafen BER
Weitere
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg - Landesplanerische Beurteilung, Flughafen Berlin Brandenburg International; 19.11.1994
- Demographieorientierte Landesentwicklungsplanung, PDF, Präsentation von 2007
- Abbildung der Landesentwicklungsplänge Seite 12; Demographieorientierte Landesentwicklungsplanung, PDF, Präsentation von 2007
Brandenburg, Gesetzte und Verordnungen; BRAVORS.brandenburg.de:
Landesplanung Berlin-Brandenburg:
Wikipedia:
Abkürzungen
Siehe auch
- Baufeld-Ost-Skandal
- Konsensbeschluss
- Planfeststellungsverfahren
- Planfeststellungsbeschluss
- Nachtflugverbot
- Klagen
Referenzen
- ↑ http://www.fluglaerm.de/bvf/phpinc/getdocument.php?area=Freier%20Download&filename=20140131_Chronik-BBI.pdf&ei=_Z6KVPfYI4GzPeudgbgI&usg=AFQjCNGH_61T6AOBdUFCdOmMw2aXBwHvJA&bvm=bv.81828268,d.ZWU&cad=rja Chronik des Flughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI), Dipl.-Ing. Bernd Habermann, 31.01.2014, www.fluglaerm.de
- ↑ http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.13780.de Anhang 1 Art. 3 (1) des Gesetzes zu den Staatsverträgen über die Neugliederung der Länder Brandenburg und Berlin (Neugliederungsstaatsvertrag-NVG) vom 18.06.1995
- ↑ http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.312938.de
- ↑ http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46354.de
- ↑ http://www.berliner-zeitung.de/archiv/sechs-gemeinden-klagen-gegen-flughafen-plaene-gericht-prueft-entscheidung-fuer-schoenefeld,10810590,9929376.html Berliner Morgenpost, 22.08.2001; Sechs Gemeinden klagen gegen Flughafen-Pläne Gericht prüft Entscheidung für Schönefeld
- ↑ http://www.berliner-zeitung.de/archiv/flughafen---gericht-erklaert-landesentwicklungsplan-zu-schoenefeld-fuer-unwirksam--weiterer-erfolg-fuer-airport-gegner--berlin-und-potsdam-geben-sich-gelassen--ein-schwerer-rueckschlag,10810590,10257300.html Berliner Zeitung, 11.02.2005; FLUGHAFEN - Gericht erklärt Landesentwicklungsplan zu Schönefeld für unwirksam. Weiterer Erfolg für Airport-Gegner. Berlin und Potsdam geben sich gelassen.
- ↑ http://www.fluglaerm.de/bvf/phpinc/getdocument.php?area=Freier%20Download&filename=20140131_Chronik-BBI.pdf&ei=_Z6KVPfYI4GzPeudgbgI&usg=AFQjCNGH_61T6AOBdUFCdOmMw2aXBwHvJA&bvm=bv.81828268,d.ZWU&cad=rja Chronik des Flughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI), Dipl.-Ing. Bernd Habermann, 31.01.2014, www.fluglaerm.de