Nachtflugverbot

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Mit der Nachtfluglüge wird der Umstand bezeichnet, dass der von der Politik geforderte Nachtflug am zukünftigen Flughafen Berlin Schönefeld als Notwendigkeit bezeichnet wird. Diese Notwendigkeit ist aber nachweislich nicht gegeben.

Inhaltsverzeichnis

Propaganda

Die Propaganda im Zusammenhang mit dem von der Politik geforderten Nachtflug ist beeindruckend. Hier ein paar Beispiele:

  • Nachtrandzeiten
  • 18.000 Arbeitsplätze

Nachtrandzeiten

Nachtrandzeiten ist eine wundervolle Worterfindung im orwellschen Sinne.

Es gibt keine Definition für Nachtrandzeiten. Es gibt eine Definition für Tagesrandzeiten. Diese Tagesrandzeiten beschreiben den Zeitraum von 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr wird als Nacht bezeichnet.

Die Tagesrandzeiten sind wie die Nacht besonders schützenswert und sollten in dem Betrieb eines Flughafens besondere Beachtung finden.

Mit dem Begriff Nachtrandzeiten wird versucht die Definition der Nacht zu umgehen und den Umstand herab zu spielen, dass es sich um Nachtflug handelt. Eine zeitliche Definition für die Worterfindung gibt es nicht. Für den Flughafen Berlin Schönefeld wird damit der Nachtflug zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr sowie von 05.00 Uhr bis 06:00 Uhr bezeichnet.

18.000 Arbeitsplätze

Es wird unterstellt, dass 18.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen würden, würde es keinen Nachtflug am Flughafen Berlin Schönefeld geben.

Dazu folgend eine einfache Überlegung. Eine genauere Darstellung folgt in der Nachtfluganalyse. Wenn der gesamte Flughafen 40.000 Beschäftigte aufweisen soll, so sind nach dieser Aussage fast die Hälfte der Mitarbeiter innerhalb der Nachtschicht tätig. Das bedeutet aber auch, dass ca. die Hälfte des Umsatzes innerhalb der Nacht erwirtschaftet werden soll. Demnach müssten in 3 Stunden (22:00 bis 24:00 + 5:00 bis 6:00) genauso viel Umsatz eingebracht werden wie in den restlichen 16 Stunden (6:00 bis 22:00).


Nachtflug, die Analyse

Es gibt zahlreiche Dokumente, Analysen und Unterlagen zu dem Thema Nachtflug im Internet zu entdecken. Je nach Position - Wissentschaftlich oder Luftverkehrslobby - wird der Sachverhalt verschieden dargestellt. Jetzt gibt es wie immer keine allgemeine Lösung für alle Flughäfen. Im Kern tauchen aber immer wieder die selben Argumente auf.

Hr. Faulenbach da Costa beschreibt eindrucksvoll in dem Referat BVBB vom 26.03.2011 Präsentation (PDF) 1,06 MB das die Arbeitsplatzprognosen der FBS reine spekulationen sind. Weiterführend wird verdeutlicht, dass die gesamt Zahl der veröffentlichten angeblichen 'neuen' Arbeitsplätze nicht nachzuweisen sind. Im Gegenteil. So wird festgestellt, dass "die Rationalisierungseffekte die Arbeitsplatzzahlen pulverisieren!" (Folie 7).

Er kommt auf der Folie 16 zu folgenden Schlussfolgerungen:

" Nächtliche Betriebsbereitschaft am Flughafenstandort

  • Sperrstunden in der Nacht verhindern keine Flüge in der Nacht!
  • Für den Standort Schönefeld gibt es keinen unabweisbaren Bedarf für Starts und Landungen in der Nachtzeit!
  • Möglicherweise stattfindender nächtlicher Start und Landebetrieb am Standort ist allein politischen Entscheidungen geschuldet!
  • Nächtliche Betriebszeiten des Flughafens Schönefeld erhöhe das betriebswirtschaftliche Defizit des Flughafens.
  • Eine Ergebnisverbesserung kann nur durch nächtliche Betriebsbeschränkungen mindestens von 22 Uhr bis 6 Uhr erreicht werden.
  • Jede Stunde längerer Betriebszeiten trägt zur Defiziterhöhung bei!"
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